Wozu eine Kooperation mit Dr. Merker?
Zuerst mal: Für Sie selbst.
Es soll berufliche Situationen geben, in denen man einen Problemfall auf dem Tisch hat, den möchte man aus einem einzigen Grund wieder ganz unten im Stapel verstecken: Man hat schlicht keine adäquaten Ressourcen an der Hand, um das Problem (- mit betriebswirtschaftlich vertretbarem Aufwand! -) sauber zu lösen.
Aber die Dinge, die wir nicht erledigen, erledigen uns. Lösungsorientiert gesehen wird jetzt ein Experte auf diesem Fachgebiet gebraucht, der diese Bezeichnung auch verdient.
Auf unserem Gebiet konnten wir bisher fast immer weiterhelfen. So bringen wir Ihre Kompetenz bei Ihrem Mandanten noch ein Fünkchen mehr zum Strahlen, und das mit weniger Aufwand für Sie. Testen Sie uns!
Zum zweiten: Für Ihre Mandanten, Kunden, oder wie immer Sie sie nennen.
Die meisten Ihrer Mandanten wissen es sehr wohl zu schätzen, wenn Sie ihnen ein Problem lösen. Und sollte ein Mandant dabei einmal etwas unaufmerksam sein, nimmt er „den Ball“ meistens gern auf, wenn Sie ihn darauf hinweisen, dass Sie ihm gerade spürbar geholfen haben. Seine Wertschätzung tut Ihnen gut.
Und in jedem Falle fühlt Ihr Mandant sich besser, wenn die Sache erstmal gut gelöst wurde. Durch Sie.
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Der Steuerberater (StB) ist der Fachmann für die steuerlichen und steuerrechtlichen Aspekte. Gleichzeitig ist er nach unserer Erfahrung auch derjenige, der das Unternehmen und die Unternehmerpersönlichkeit sehr gut kennt.
In der Praxis ist ein Steuerberater einer erdrückenden Masse von Steuergesetzen, -DV und –novationen ausgesetzt.
Meine Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Steuerberatungs-Gesellschaften sehr unterschiedlicher Größe zeigt im Hinblick auf unser Spezialfeld erstaunliche Ähnlichkeiten auf:
Die meisten Steuerberater fokussieren sich auf jene 10% der Fälle, in denen es bereits brennt: Manchmal sagen wir "GGF-Versorgung", aber es kommt gedanklich nur der Teilbereich "Pensionszusage" an. Die Pensionszusage (auch "Direktzusage" genannt) ist im Thema GGF-Versorgung wie der Teil vom Eisberg, der sich oberhalb des Wasserspiegels befindet: Er ist offensichtlich, die Gefahr lauert aber für den Steuerberater primär an anderer Stelle. Die Haftungsfälle von StB, von denen wir wissen, sind in praxi mehrheitlich aus ganz anderen Aspekten der GGF-Versorgung und der "normalen" bAV entstanden!
Aber selbst bei diesen 10% (- also denen mit Pensionszusage -) rauft sich die Mehrheit der StB die Haare: Häufig können weder der Mandant noch dessen Versicherungsmann/-frau dieses merkwürdige Feld "Pensionszusage" so richtig fassen, und die GGF-Versorgung hat zusätzliche, sehr eigene Regeln. Von verdeckten Risiken (z.B. Bilanzsprungrisiken) ganz zu schweigen. Und so wird das Thema auch in diesem Jahr aufs Bilanzgespräch im nächsten Jahr vertagt, während das Problem langsam eine unlösbare Größe annimmt.
Dabei ließe sich für StB und Mandant mit überschaubarem Aufwand Klarheit in der gesamten GGF-Versorgung herstellen. KLARHEIT, man könnte auch sagen, Ehrlichkeit ist überhaupt ein Schlüsselbegriff, wenn es um derart viel Geld geht. Die notwendige Kärrnerarbeit sind wir in den Bereichen bereit zu leisten, in denen der Mandant es zu schätzen weiß: Sie werden erfreut sein, wieviel Geld es ihm ersparen oder bringen kann. Meine vielfachen positiven Erfahrungen mit vielen Steuerberatern in Dresden, Sachsen und darüber hinaus zeigen, wie.
Übrigens, gern genutzt:
Für Berufsträger bieten wir auch praxisorientierte Seminare / informelle Weiterbildungen an.
PS: Was den Wirtschaftsprüfer naturgemäß auszeichnet, ist dessen handelsrechtlicher Fokus. Gerade für due diligence - Aspekte bringt eine gemeinsame vertiefende Sicht auf bAV und GGF-Versorgung so manche wert-modifizierende Erkenntnis.
PPS / PraxisTipp: Die Frage ist, wer die Verantwortung zum ersten Schritt wahrnimmt: Holen Sie sich das Einverständnis Ihres Mandanten, dass Sie uns dessen Unterlagen (für ihn kostenfrei) für eine unverbindliche Erstsichtung zu-mailen: Wir geben IHNEN (!!) unser Feedback, womit SIE die Argumente für ihn haben: So werden Sie die Lorbeeren von ihm ernten, ihn auf wichtige Zusammenhänge hingewiesen zu haben! Das kann für Sie der Start zu einer richtig erfreulichen Netzwerk-Zusammenarbeit mit uns sein.
Finanzdienstleister
bAV ist leicht oder schwierig, je nach Blickwinkel. GGF-Versorgung hingegen, da sind sich alle Fachleute einig, ist in jedem Fall eine recht spezielle Angelegenheit.
Interessanter Weise sind die meisten Finanzdienstleister, die mit mir zusammenarbeiten, selbst im Bereich bAV tätig oder zumindest damit in Berührung.
Eine Zusammenarbeit ist sowohl mit Maklern, Finanzberatern aus Vertrieben, Banken und Sparkassen oder mit Ausschließlichkeitsvertretern gestaltbar. Sie erfolgt je nach Wunsch in ausgewählten Bereichen, z.B. nur der GGF-Versorgung. Selbstverständlich sollte dabei sein, dass sie dem Wohle der Kunden / Mandanten dient, und dass die Zusammenarbeit so gestaltet werden muss, dass keine Kollision mit Wohlverhaltensregeln oder Vertragswerken dieser Finanzdienstleister entstehen.
Aber natürlich dient diese Zusammenarbeit auch Ihrem eigenem Wohl - denn unabhängig, ob Sie dieses Zusammenwirken eher für eine stabilisierte Kundenbeziehung, aus primär finanziellem Interesse oder für beides nutzen, es lohnt sich auch für Sie.
Kurz: Wer weiß es besser als Sie in diesem speziellen Beruf: Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen – ich freue mich auf Ihren Kontakt!
Rechtsanwälte
Naturgemäß haben die bAV wie auch die GGF-Versorgung ihre Basis im Bereich Arbeitsrecht. Schon im zweiten Augenblick wird jedoch deutlich, dass SV-Recht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, u. a. m. gerade für Gesellschafter/Geschäftsführer, mitarbeitende Gesellschafter und Familienangehörige, ebenfalls in diesen Bereich hineinragen.
Nach meiner Beobachtung besteht auch bei Anwälten der Trend zur Spezialisierung. Daher sind es insbesondere auf o. g. Teilgebiete fokussierte Anwälte, die mich als Kooperationspartner in ihrem Kompetenz-Netzwerks nutzen. So können Sie Ihr eigenes Augenmerk und Ihre Zeit noch besser auf Ihr Spezialgebiet konzentrieren.
Ein Beispiel für Situationen, in denen ein Qualitätsmanagement hilfreich ist, sind z.B. Generationswechsel und auch M&A-Vorgänge. Beim Eigentumsübergang von Betrieben werden teilweise Risiken aus bAV und GGF-Versorgung mit finanziell langfristigen Folgen übersehen: Es liegt in aller Regel nicht im Arbeitsfeld eines Anwalts, mit Begriffen wie z. B. Unterfinanzierung und Bilanzsprungrisiko zu operieren. Aber auch das SV-Recht gehört ja nicht zwangsläufig zum Wohlfühlbereich jedes Anwalts. Daher gewinnen entsprechende Experten-Netzwerke schnell an Bedeutung.
Kurz: Gern bin ich nützlich, Situationen im Bereich bAV und GGF-Versorgung effektiv sichtbar zu machen und durch meinen Beitrag in einer professionellen Zusammenarbeit zu helfen, dass Sie es regeln.
Für Berufsträger bieten wir auch praxisorientierte Seminare / informelle Weiterbildungen an.