Leistung für Sie

Drei Grundlagen haben zu diesem besonderen Leistungsprofil geführt:

  • Die Erfahrung, wo wirklich Nutzen zu stiften ist, wenn man wie ich mit einer naturwissenschaftlichen Prägung auf diesem speziellen Beratungsfeld tätig ist: Die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu analysieren und zu beurteilen, den Mandantenwunsch wirklich zu hören, ohne die eigene Meinung nach vorn zu stellen, kompliziertes verständlich zu machen, ohne wesentliches wegzulassen: das soll für meine Mandanten ein spürbarer Unterschied sein.
  • Über 25 Jahre Berufserfahrung und damit das praktische Erleben: Was ist wichtig, was ist der Kern der Sache, und was ist ein Scheinproblem.
  • Den Mandanten die umfassende Breite der Lösungswege zu bieten: indem einerseits die Möglichkeit besteht, völlig unabhängig von der Produkt-Vermittlung auf Basis einer Honorarvereinbarung für Sie tätig zu werden, und bei Notwendigkeit andererseits auch eine große Breite an Produktarten und Produktanbietern zur Verfügung steht. Der Unterschied hier: Es gibt außer dem Produktbereich "Versicherungen" (§ 34d GewO) auch andere Lösungen: bei uns können Sie auswählen, wir haben die Zulassungen dafür.

Ich lade Sie ein, mit mir auf den nächsten Seiten einige Schlaglichter darauf zu werfen: Gut möglich, dass etwas Nützliches für Sie dabei ist ...

Was unterscheidet uns auf unserem Gebiet von anderen Beratern? (USP, Punkte 1 und 2)

Letztlich kann das ganze Gebiet, über das wir hier sprechen, für Sie so einfach, bequem und zuverlässig sein, wie das Anlassen Ihres Autos.

  • Damit das nicht nur ein Wunsch bleibt, lassen Sie uns gleich zu Beginn einmal über etwas ganz Entscheidendes sprechen: Ihre Kriterien für Ihre Beraterwahl. Ziel: damit das Thema für Sie wirklich so einfach, bequem und zuverlässig wird.

1) Wir sind echte Spezialisten.

  • Wer ist ein „echter Spezialist“? Einer, der das hauptsächlich tut, davon lebt, also ein praktizierender Experte auf seinem Gebiet ist. Ein Beispiel kann das verdeutlichen: Unter den Ärzten sollte jemand, der sich z.B. mit Herz-OP’s befasst, ein echter Spezialist sein.
  • Auf unser Sachgebiet bezogen: Wenn Sie auf einer WebSite lesen: „bAV ist unser Hobby“, oder „GGF-Versorgung ist unser Hobby“, dann können Sie sich ja mal fragen, ob Sie in Herz-Angelegenheiten zu einem Arzt gehen würden, bei dem steht: „Herz-OP’s sind mein Hobby.“ Nur mal so. Ist ja Ihre Entscheidung.    :-)

2) Wir haben auf unserem Spezialgebiet profunde Kenntnisse über alle Formen und alle Rückdeckungs-Produktgruppen.

  • Als Beispiel, weil für Sie gut nachvollziehbar: Die Frage der ‚Produktgruppen‘. Wer hat eigentlich gesagt, dass die Rückdeckung IMMER und AUSSCHLIESSLICH über eine Versicherung erfolgen muss? Versicherungen haben sinnvolle und wichtige Funktionen. Aber für die Kapitalbildung können Immobilien-Anlagen und Kapitalanlagen (in der bAV, besonders in der GGF-Versorgung, und auch privat) ebenfalls eine sehr wichtige Rolle spielen.
  • Wir dürfen auf Grund unserer Zulassungen auf all‘ diesen Gebieten beraten. Das betrifft bestehende(!) und auch zu ergänzende Produkte. Damit decken wir alle wesentlichen kapitalbildenden Bereiche ab.
  • Viele andere Berater beschränken sich auf ihre Kenntnis über Versicherungen, d.h.: sie haben ihre Zulassung nur für Beratungen nach §34 d GewO, vielleicht noch §34 c, während der wichtige §34 f (Kapitalanlagen) fehlt. Das können Sie auf deren WebSites, meist im Impressum, leicht erkennen: Es gibt nur eine Zulassungsnummer. Für Sie entsteht aus dieser Beschränkung des Beraters ein folgenreiches Problem, das der Volksmund so beschreibt: "Wer als Werkzeug nur einen Hammer kennt, hält jedes Problem für einen Nagel!"

 

Was unterscheidet uns auf unserem Gebiet von anderen Beratern? (USP, Punkte 3 und 4)

3) Wir haben viel Erfahrung und ein exzellentes Spezialisten-Netzwerk.

  • Für uns ist, neben Ihnen, Ihr Steuerberater (mit Ihrem Einverständnis) der natürliche Gesprächspartner am Tisch. So gelangen wir effektiv zu zuverlässigen, weil abgestimmten Ergebnissen. Gut möglich, dass wir Ihren Steuerberater aus früheren Beratungen mit anderen Mandanten bereits kennen und man sich da bereits schätzen gelernt hat …
  • Steuerberater ärgern sich zu Recht über jene Berater, die in der bAV und der GGF-Versorgung möglichst ohne Berührung mit dem Steuerberater auskommen wollen. Das hat gute Gründe.

4) Wir verstehen die spezielle Interessenlage, Motivation und Zielstellungen eines Unternehmens / Unternehmers.

  • Unternehmenssituationen, wie Generationswechsel, Kauf oder Verkauf von Anteilen oder eines ganzen Unternehmens u.v.a.m. bringen Interessenlagen bei Ihnen hervor, in denen die Versorgung eine spannende Rolle spielt: Manchmal geht es um deren Bewahrung, in anderen Situationen kann sie den Kaufpreis erheblich beeinflussen, oder sogar eine Kauf/Verkauf blockieren. Weitsicht und Qualitäts-Management der bAV ebenso wie Qualitäts-Management der GGF-Versorgung sind hier bares Geld für das Unternehmen wie für den Unternehmer.
  • Einen rasant wachsenden Einfluss hat bAV / GGF-Versorgung auf die Findung und Bindung von Fach- und Führungskräften. Auch für Ihr Unternehmen.
  • Wir bilden uns ständig und sehr spezifisch für Sie weiter: zum Einen betrifft das Weiterbildung auf unserem Spezialgebiet: als jüngsten spezifischen Fachabschluss habe ich 2016 den Titel als "Senior - bAV-Spezialist (IHK)" bei der IHK (= 'Industrie- und Handelskammer')" erarbeitet und in einer Abschlussprüfung verteidigt. Interessant für Sie: In Sachsen kommt diese Qualifikationshöhe nur äußerst selten vor. Zum Anderen betrifft das aber auch regelmäßig persönlichkeitsbildende und unternehmerische Weiterbildung.
  • Wir haben für die Arbeitnehmer-bAV, die Finanzplanung und die betriebswirtschaftlich-/ finanzielle Unternehmensberatung auf unserem Gebiet spezielle Vermögenschaden-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen. Bei aller Sorgfalt in unserer Arbeit: Im Ernstfall ist das zu Ihrem Schutz sehr sinnvoll. Die versicherten Inhalte und deren Niveau liegen sowohl unter den Beratern als auch im Vergleich zu den gesetzlichen Forderungen deutlich über dem Standard.

 

Was unterscheidet uns auf unserem Gebiet von anderen Beratern? (USP, Punkt 5 und Schluss)

5) Unser Blick reicht aus unserem Spezialgebiet (Vorstands-/GGF-Versorgung, bAV)  „über den Tellerrand“ hinaus. Weil genau das sachlich notwendig ist, und oft nachgefragt wird. Denn nur eine individuell passende Versorgung kann eine gute Versorgung sein:

  • Wir betten die Überlegungen unseres Spezialgebiets im Normalfall in die gesamte, also auch die gesetzliche und private bestehende oder zu gestaltende Versorgung des Vorstands / GGF ein. Das gilt auf Wunsch auch für die Versorgung von Arbeitnehmern, die wir in der bAV beraten.
  • Wir halten dafür leistungsfähige Analysetools bereit, die sehr individuelle Vorgaben erlauben, bestehendes berücksichtigen und deren Ergebnisse auch einem Finanzlaien verständlich sind.

Wir hoffen, Ihnen hiermit einige sehr handfeste Argumente für Ihre Beraterwahl zur Verfügung gestellt zu haben.

Hier noch folgende Zusage: Ein erstes Gespräch (- in der Regel 30..45 min -) kostet Sie immer Zeit, aber kein Geld – und bringt Ihnen fast immer erste Ansätze für Ihren Nutzen. Soviel Nutzen pro Stunde gibt's nicht oft.

Jetzt ist es an Ihnen, noch ein wenig mehr zu lesen, oder den ersten Kontakt herzustellen: Oben finden Sie die Telefonnummer, rechts das Kontaktformular!

Was ist für die Geschäftsführung / den Vorstand interessant?

Geschäftsführung oder Vorstand haben betreffs der betrieblichen Versorgung zwei voneinander unabhängige Interessenbereiche:

  • der eine betrifft die eigene Versorgung und die von mitarbeitenden Familienangehörigen. Diese Versorgung ist oftmals auf diesem Wege außergewöhnlich effektiv und zuverlässig möglich. Lassen Sie uns diesen Interessenbereich im Weiteren als GF-Versorgung oder GGF-Versorgung bezeichnen.
  • der andere Interessenbereich betrifft die Nutzung der betrieblichen Versorgung (betriebliche Altersversorgung, bAV)
  •      > für die Findung und Bindung von Fach- und Führungskräften - zu diesem Bereich verfügen wir über eine ausgewiesen Expertise mit besonders gutem Nutzen-/Aufwand-Verhältnis;
  •      > für die spürbare Verbesserung betrieblicher Belange;
  •      > wobei unsinnige betriebsfremde Risiken vermieden werden sollen.
  • Diesen Bereich nennen wir Arbeitnehmer-bAV (ArbN-bAV).

Sie sind in den Vorstand berufen worden

..., dann erstmal: Herzlichen Glückwunsch!

Hier einige Anmerkungen zur speziellen Zielgruppe 'Vorstand (Vorstand einer AG)':

  • zunächst, um Begriffs-Verwechslungen zu vermeiden: gemeint ist hier im Weiteren die Position des Vorstands einer AG (nicht: eines Vereins).
  • in Manchem scheint die SV-Situation eines Vorstands auf den ersten Blick mit der eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH vergleichbar zu sein: So sind z.B. beide (oftmals / de facto) nicht sozialversicherungs-pflichtig ('sv-pflichtig'). {Dieser Begriff bezieht sich für den GGF, wohlgemerkt, auf die SV-Pflicht nach SGB IV (4. Sozialgesetzbuch), der gelegentlich mit dem Status der 'freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung' durcheinander gebracht wird.} Es bedeutet, dass diese Person (u.a.) nicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert ist. Allerdings ist seit einiger Zeit für Vorstände die Begründung für deren SV-Status durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung eine erheblich andere: Hier wird zunächst für Vorstände eine SV-Pflicht(!) festgestellt, dann aber über Einzelregelungen des VI. und III. Sozialgesetzbuchs (SGB) eine Rentenversicherungs- und eine Arbeitslosenversicherungs-Freiheit festgestellt. Somit gelten für Kranken-/Pflegeversicherung dann die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG) als wesentlich. Übrigens, wegen der SV-Pflicht sollte ein oft übersehener Bereich nicht vergessen werden: die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Andererseits gibt es aber eine Reihe weiterer wesentlicher Besonderheiten bei Vorständen: Ein wesentlicher ist, dass diese nach ihrer Berufungszeit u.U. in einem anderen Status (z.B. als angestellter Geschäftsführer) ihren Berufsweg fortsetzen. Dieser Umstand hat z.B. wesentliche Auswirkungen auf die Nutzung der betrieblichen Versorgung (betriebliche Altersversorgung, bAV) durch Vorstände.
  • Eine für diese Personengruppe adäquate Altersversorgungs-Strategie muss diese und andere Besonderheiten - und natürlich Ihre individuelle Lebensplanung - berücksichtigen.
  • Auch hier können wir auf unsere langjährige Erfahrung verweisen.
  • Gern begleiten wir auch Sie: Diskret, effektiv und persönlich.

GF-Versorgung und GGF-Versorgung

Ein Geschäftsführer*) kann in einer Kapitalgesellschaft (z.B. einer GmbH) ein rein angestellter GF - oder gleichzeitig auch ein Gesellschafter sein.

Bei einem GF, der gleichzeitig Gesellschafter ist, spricht man von einem Gesellschafter-Geschäftsführer, kurz GGF. Und hier werden die Dinge besonders spannend:

Ein ganzer Komplex von Kriterien und deren Beurteilung bestimmen die Status des GGF. Das ist kein Schreibfehler, sondern wirklich Mehrzahl. Denn es gibt mindestens mal den sv-rechtlichen, den steuerrechtlichen und den arbeitsrechtlichen Status, die bestimmen, wie eine nützliche Versorgung gestaltet sein sollte. Schließlich soll sie in allen guten und schlechten Zeiten des Unternehmens stabil und kraftvoll funktionieren.

Sollten Sie das bisher noch nie so klar gehört haben, können Sie sicher sein: Ich habe etwas für Sie, das Ihnen bisher entgangen ist. Und das sich für Sie richtig lohnt!

*) bei einem Vorstand sind nicht nur die Begrifflichkeiten etwas anders, sondern auch die Sachlage. Die jeweils skizzierte Problematik und die Chancen betreffen ihn aber genauso.

Zusammenarbeit mit Steuerberatern und spezialisierten Anwälten (SV-, Arbeits-, Gesellschafts-Recht, etc.)

Wir haben jahrelange gute Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Anwälten.

Der Steuerberater ist dabei die "gesetzte" Größe, denn er betreut das betreffende Unternehmen vielleicht schon seit langem. Die Beziehung eines Unternehmens zum Anwalt kann, je nach Größe und Struktur dieses Unternehmens eher "bedarfsorientiert" sein. Einen erfahrenen Anwalt für bestimmte Fachgebiete, z.B. SV-Recht, können wir bei Bedarf natürlich benennen. "bAV" ist an sich kein eigenes Rechtsgebiet, sondern die Überschneidung mehrerer anderer Rechtsgebiete - und auch dafür gibt es (wenige) spezialisierte Kanzleien.

Ihr Nutzen: Aus einer solchen Zusammenarbeit erhalten Sie abgestimmte Ergebnisse beim Generationswechsel oder für M&A, d.h. Betriebs-Übernahmen/ -Kauf/ -Verkauf; aber auch z.B.:

  • Problemanalyse und Lösungsfindung in der GGF-Versorgung;
  • Handhabung, ggf. Auslagerungen von Pensionsverpflichtungen;
  • Beurteilung bei Übernahme von Versorgungswerken (auch aus dem Öffentlichen Dienst, z.B. ZVK und VBL)
  • SV-Statusfeststellungen - Vorbereitung und Umsetzung, ggf. Durchsetzung;
  • u.v.a.m.

Persönliche Finanzplanung

Auch im Bereich Private Finanzplanung orientiere ich mich von Beginn an Ihren Vorstellungen.

Hier die drei Varianten der Analytik:

  • Variante 1: Sie können mit uns Ihre Private Finanzplanung auf den Bereich Altersversorgung fokussieren, z.B. um Ihre bAV oder GGF-Versorgung darauf abzustimmen. Alle Formen Ihrer bestehenden (und angedachten) Altersversorgung werden dabei einbezogen: gesetzliche Ansprüche, Versorgungswerke, Immobilien, Kapitalanlagen, Versicherungen, staatlich geförderte Altersversorgung, etc. pp.
  • Variante 2: Sie fassen den Bereich etwas breiter auf, den sie harmonisieren wollen, und lassen den Komplex Altersversorgung, Einkommensicherung und Gesundheitsversorgung insgesamt auf den Prüfstand stellen.
  • Variante 3: Sollten Sie den ganzheitlichen Ansatz bei der Analyse Ihrer Privaten Finanzen wünschen, können wir, bei entsprechendem beidseitigem Aufwand, Ihnen gern auch damit dienen.

Ihr Nutzen, auf den gewünschten Bereich bezogen: eine aussagekräftige und daher tragende Analytik mit Datenerhebung, Auswertung, Strategieberatung - als Fundament für Optimierungsansätze.

Dozent / Vortrag / Weiterbildung

Von unterschiedlichen Interessenten werde ich gern (und daher wiederholt) als Dozent angefragt. (Ein für viele Vortrags-Interessenten wichtiger Punkt ist dabei, dass wir keinem Produktanbieter gegenüber verpflichtet sind, denn unser Status verbietet das von Gesetzes wegen.)

Beispiele für aktuelle Themen:

  • betriebliche Altersversorgung: Wesen, Nutzen und Handhabung
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz: Nützliches, Erstaunliches und Brandneues
  • Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung:
    1. warum vorhandene Zeit oft wichtiger ist als vorhandenes Geld;
    2. in der Unternehmens-Nachfolgesituation;
  • ganzheitliche Private Finanzplanung:
    1. Altersversorgung mit komplexen Bausteinen (Immobilien, Kapitalanlagen, Rentenansprüche aus verschiedenen Systemen, Versicherungen, ...): Durchblick ohne Stress;
    2. Grundlagen für junge Leute;

Die Interessenten sind insbesondere

  • Geschäftsführungen von KMU,
  • IHK Dresden,
  • Bildungseinrichtungen,
  • Steuerberatungskanzleien,
  • Personalabteilungen,
  • Lohnbuchhaltungsbüros,
  • Berufsverbände,
  • etc. pp.

Auf Grund meiner langjährigen Praxiserfahrung in Kombination mit profundem und topaktuellem Wissen - und gewürzt mit einer kleinen Prise Humor - macht es mir einfach Freude, nützliches und sofort anwendbares Wissen weiterzugeben.

Gern können Sie ganz einfach per Kontaktformular (siehe rechts) meinen Rückruf auslösen, um dann mit mir Ihr Anliegen (Ihre spezielle Zielgruppe, Inhalt / Umfang / Ort der Veranstaltung und die Konditionen) zu besprechen.

Ich freue mich auf Ihren Kontakt.